Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 36d (weggefallen)
Für § 36d EEG 2023 liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 36d EEG 2023 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Hessen, 30.06.2023 – 9 B 2279/21.TZitiert von 14
- OLG Düsseldorf, 11.03.2020 – 3 Kart 772/19Zitiert von 7
- OLG Düsseldorf, 21.09.2022 – 3 Kart 114/21Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 22.04.2026 – 3 Kart 1098/25
- OLG Düsseldorf, 18.01.2023 – 3 Kart 24/22Zitiert von 7
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.07.2022 Ausfertigung
§ 36d neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I 1237)
BGBl. I S. 1237
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21.12.2020 Ausfertigung
§ 36d umnummeriert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I 3138)
BGBl. 2020 I S. 3138
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21.12.2020 Ausfertigung
§ 36d eingefügt und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I 3138)
BGBl. I S. 3138
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.